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Nur an bestimmten Stellen. Im Zuge einer hochwasserresilienten Ortslage sollte vorab geprüft werden, ob der Wiederaufbau einer Ufermauer sinnvoll ist. Oft bietet sich an, anstelle der Ufermauer eine Böschung zu gestalten.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten des Hochwasser-Objektschutzes, auch bei Gebäuden, beispielsweise durch die Errichtung von Rampen und Treppen vor Gebäudeeingängen
und von Hochwasser-Mäuerchen vor Garageneinfahrten. Ergänzend zum Objektschutz dienen auch Maßnahmen an Böschungen oder eine Dachbegrünung der Verbesserung der Hochwasserresilienz. Nützliche Informationen bietet auch das HochwasserKompetenzCentrum (HKC) in Köln.

Grundsätzlich können Uferböschungen mit Erlen- bzw. Weidenstecklingen ohne Genehmigung gesichert werden. Durch das Wurzelwerk werden Böschungen stabilisiert. Ebenso sorgen Bäume für eine gute Böschungssicherung und einen guten Schutz vor Ausspülungen. Darüber hinaus gehende Sicherungsmaßnahmen, wie mit Natursteinen, Findlingen etc., bedürfen der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde. Eine fachliche Beratung zu Böschungssicherungen kann der Wasserverband anbieten.

Der Masterplan geht mit seinen Maßnahmen über die reine Schadensbehebung hinaus. Er umfasst Maßnahmenvorschläge für einen nachhaltigen Hochwasserschutz und zur Steigerung der Hochwasserresilienz. Er wird ständig weiterentwickelt und um neue Erkenntnisse ergänzt, und es werden somit auch weitere Maßnahmen hinzukommen. Zudem müssen viele der vorgeschlagenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Machbarkeit geprüft werden. Die mögliche Umsetzung der Projekte ist abhängig von der Projektart und den Randbedingungen vor Ort. Grob gilt: Kurzfristig bedeutet circa ein bis drei Jahre, mittelfristig drei bis zehn Jahre, langfristig mehr als zehn Jahre.

Schäden in Gewässern (z. B. Fließhindernisse) sind bereits nahezu vollständig behoben. Notwendige Sicherungsmaßnahmen an den Gewässern/Böschungen sollen 2022 weitgehend abgeschlossen werden. Ufermauern, die durch den WVER wiederherzustellen sind, sollen bis Ende 2024 instand gesetzt sein.

Die Kosten der Schadensbeseitigung übernimmt in bestimmten Fällen der Wasserverband Eifel-Rur. Ist eine Schadensregulierung an Ufern und Uferbefestigungen erforderlich, übernimmt der Wasserverband die Instandsetzung, wenn ein wasserwirtschaftlicher Zweck vorliegt. Eine Beitragssteigerung für Mitglieder des WVER ist nach aktuellem Stand nicht zu erwarten, da der WVER seine Kosten aus dem Wiederaufbaufonds des Landes refinanziert. Privatpersonen können bei Schäden an Objekten ohne wasserwirtschaftliche Relevanz ebenfalls finanzielle Hilfe durch den Aufbaufonds beantragen. Ob Betroffene Wiederaufbauhilfe erhalten, muss im Einzelfall durch die zuständigen Landesbehörden entschieden werden.

Für Ufermauern in vielen Fällen der WVER, sofern ein wasserwirtschaftlicher Zweck vorliegt. In diesen Fällen übernimmt der Wasserverband die Kosten und setzt die Maßnahme um. Bei Beschädigungen an Böschungen ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Instandsetzung erforderlich ist. Dies erfolgt zwischen den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, der jeweiligen Unteren Wasserbehörde und dem Wasserverband. Grundsätzlich sind Veränderungen an Böschungen natürliche Prozesse, die zugelassen sind. Wichtig ist: Privatpersonen können nicht nach eigenem Ermessen bauliche Maßnahmen an Ufern durchführen, hierfür benötigen sie eine Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde.

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